» Informationen für Bewohner «

Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen für die Bewohner der Jahresringe. Für alle weiteren Details rund um das Zusammenleben in den Jahresringen: siehe Newsletter

- Eine Auflistung mit Kontaktdaten jener Firmen, die an der Errichtung der Jahresringe beteiligt waren: Handwerkerliste

- Alle Informationen mit Kondaktdaten der Genossenschaft: Infomappe GEWOG

- Bisher haben sich zwei Punkte der Hausordnung als Gegenstand besonderen Interesses erwiesen:

Pkt. 3. Benützung der Mietgegenstände
Das Anbringen […] von Markisen, Windschutzwänden und Verkleidungen aller Art an diesen Teilen der Bestandsobjekte ist nur nach vorhergehendem schriftlichen Mieteransuchen sowie darauf folgender schriftlicher Bewilligung der Hausverwaltung erlaubt, wobei letztere die näheren Bedingungen des Anbringens festlegt.

Pkt. 8. Vermeidung von Ruhestörungen
Aus dem ständig wachsenden Bedürfnis nach Ruhe im Zusammenhang mit dem Ermöglichen einer ungestörten Wohnqualität ergibt sich die Notwendigkeit, störende Geräusche jeder Art und ungebührlichen Lärm zu vermeiden und solche Tätigkeiten zu unterlassen, die die häusliche Ruhe nachhaltig beeinträchtigen. Es darf daher auf den Stiegen, Gängen, in den Höfen usw. nicht gelärmt werden. Auch innerhalb der Mieträume haben die Mieter darauf zu achten, dass die übrigen Hausbewohner nicht durch Geräusche gestört werden. Rundfunk- und Fernsehgeräte, CD-Player […] usw. sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. […] Um die Mittagszeit (12 - 14 Uhr) ist tunlichst Ruhe einzuhalten. […] In den Nachtstunden (22 - 6 Uhr) sind die öffentlichen Vorschriften über die Nachtruhe einzuhalten und es ist alles zu unterlassen, was die Nachtruhe der übrigen Hausbewohner stören könnte. Nach 20 Uhr sind Singübungen und Musizieren nicht gestattet. […] Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Wohnung zu beaufsichtigen und zur Ruhe und ordnungsgemäßem Benehmen anzuleiten. Ebenso elementar wie das Ruhebedürfnis aller Hausbewohner ist auch das Bedürfnis unserer Kinder nach Spiel und Bewegung. Spielplätze und die dazugehörigen Freiflächen, auf denen sie diese Bedürfnisse ausleben können, sind deshalb als ein wichtiger Bestandteil in ihrer Entwicklung anzusehen. Die von Spielplätzen und andere Freiflächen ausgehenden Geräusche sind daher, soweit sie in einem zumutbaren Rahmen bleiben, nicht als unnötiger Lärm anzusehen.

- Hier findet sich die Garagenordnung

- Informationen über den SeniorInnentreff in Bauteil 1 und die Kindergruppe in Bauteil 2.

- Informationen über die Seniorenwohnungen in den Jahresringen finden Sie unter: Seniorenwohnungen

- Informationen zum Kauf der Wohnungen finden Sie unter: Wohnungskauf